SURFCLUB GEVATTERSEE REGELN

für gemeinsamen Windsurf- & Paddelspaß

(Zusammenfassung von Beschlüssen aus Mitgliederversammlungen und Vorstandsbeschlüssen)  


Regel 1:

Der Gevattersee ist kein öffentlicher Badesee, sondern Privatbesitz des Fürsten zu Schaumburg-Lippe, vertreten durch die Hofkammer. Die Nutzung des Gevattersees ist durch entsprechende Verträge grundsätzlich nur dem Surfclub Gevattersee e.V. und dem Angelverein erlaubt. Der Surfclub Gevattersee ist sich des ihm von der Hofkammer entgegengebrachten Vertrauens bewusst und wirkt daher dabei mit, dass am Gevattersee die Interessen der Eigentümer und der Pächter Berücksichtigung finden.


Regel 2:

Alle Mitglieder des Surfclubs Gevattersee e.V. handeln laut Vereinssatzung sowohl auf dem Vereinsgelände als auch im und auf dem Wasser auf eigene Gefahr. Jedes Mitglied kümmert sich somit selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz. Erziehungsberechtigte werden auf ihre Aufsichtspflichten hingewiesen.


Regel 3:

Der Surfclub Gevattersee e.V. ist ein Sportverein. Dies bedeutet, dass den sportausübenden Mitgliedern bei der Platzbelegung gerne Vorrang gewährt wird, damit sie ihr Surf- und Paddel-Equipment nah am Wasser einsatzbereit machen können und einfach ihren Sport ausüben können.


Regel 4:

Um möglichst vielen Mitgliedern ein Parken nah am Wasser zu ermöglichen, wird auf der Kiesfläche (Bereich B) immer mit dem Heck zum Wasser geparkt. Auf den Flächen unter den Bäumen (Bereiche A und C) kann nach individuellen Vorlieben geparkt werden, wobei Behinderungen zu vermeiden sind (siehe unten).

Regel 5:

Mitglieder dürfen einen Hund mitbringen, der angeleint überall auf dem Gelände mitgeführt werden darf. Ohne Leine bewegen dürfen sich Hunde allenfalls im Bereich C (unter den Bäumen am östlichen Ende des Vereinsgeländes), sofern der Haltende eine Belästigung anderer Mitglieder vermeidet.


Regel 6:

Manche Mitglieder schwimmen auf eigene Gefahr als Training für die Ausübung des Surf- und Paddelsports im Gevattersee. Dies ist in jedem Fall in allen Bereichen zu unterlassen, in denen Sportbretter per Wind oder Paddel bewegt werden.


Regel 7:

Der Gevattersee wird uns von der Hofkammer für die Ausübung unseres Windsurf- und Paddelsports zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt. Den Mitgliedern des Surfclubs Gevattersee e.V. ist daher nur gestattet, mit Surfbrettern die Wasserfläche zu benutzen. Luftmatratzen, Gummiboote, Badeinseln und Ähnliches dürfen somit nicht zu Wasser gelassen werden.


Regel 8:

Der Surfclub Gevattersee e.V. ist ein Verein. Mit der Vereinsmitgliedschaft ergibt sich für jedes Mitglied die Verpflichtung, die Vereinssatzung und die aus verschiedenen Beschlüssen hier zusammengefassten Grundregeln anzuerkennen und zu ihrer Einhaltung beizutragen.


Stand Juni 2021

Der Vorstand

 

Hinweise für Angler

Wenn Windsurfer oder Stand-Up-Paddler auf dem See sind, ist die Bootsfischerei bis max. 10 Meter vom Ufer erlaubt.
Der Parkplatz und Zugang zum See ist nur für Vereinsmitglieder des Surfclubs Gevattersee. Angelsport ist vom Vereinsgelände nicht gestattet. Der Gevattersee ist kein öffentlicher Badesee.

Schematische Darstellung der Bereich A, B u. C.

(Die eingezeichneten Bereichsgrenzen dienen nur der Orientierung und entsprechen nicht genau den Gegebenheiten vor Ort!)

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GOLDENE REGELN AM GEVATTERSEE
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